Aktuelles:

Familienrecht

Eine Einschränkung oder der Ausschluß des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalles der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.
Alleine die Möglichkeit, dass ein Übernachten des dreijährigen Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil eher schadet als nützt, vermag eine Ablehnung des Übernachtungsantrags nicht zu begründen.
Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.9.2006- 1 BvR 1827/06

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28.2.2007 – 1 BvL 5/03 entschieden, dass es mit dem Grundgesetzt vereinbar ist, dass die Kosten für eine künstliche Befruchtung von den gesetzlichen Krankenkassen  nur bezahlt werden müssen, wenn die Paare, die eine künstliche Befruchtung wünschen, miteinander verheiratet sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13.2.2007 – 1 BvR 421/05 entschieden, dass Väter nicht berechtigt sind, heimlich einen Vaterschaft durchzuführen. Nach Ansicht des BVerfG entspricht es dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des von Art. 2 I i.V. mit Art.! I GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.

Am 1.07.2007 tritt die neue Unterhaltsreform in Kraft. Der Grundsatz der „Eigenverantwortung“ geschiedener Ehegatten von den Gerichten im Rahmen von nachehelichen Unterhaltsverfahren stärker beachtet werden.
Gewinnerin der Reform ist die zweite Ehefrau, wenn sie Kinder betreut. Nach der bisherigen Rechtslage war die zweite Ehefrau stark benachteiligt.


Erbrecht

Die Justizministerin Zypries hat ein Eckpapier zu dem Pflichtteilsrecht auf den Weg gebracht.
Bislang war eine Pflichtteilentziehung durch ein Testamten nur dann möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser „ nach dem Leben getrachtet“ oder ihn schwer misshandelt hat. Künftig soll für eine Enterbung schon eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung ausreichen, „Wenn es für den Erblasser unzumutbar ist, dem Verurteilten seinen Pflichtteil zu belassen“
Der Entziehungsgrund des „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“ soll entfallen.

Der Erbschafts- u. Schenkungssteuerfreibetrag gegenüber Ehegatten liegt derzeit bei 307.000 Euro, gegenüber Kinder bei 205.000 Euro und gegenüber Enkelkindern bei 51.200 Euro.
Der Gesetzgeber lässt es zu, dass im Rahmen von Schenkungen zu Lebzeiten diese Freibeträge alle 10 Jahre ausgeschöpft werden.


Arbeitsrecht

Das BAG hat mit Urteil vom 10.05.2007 – AZR 45/06 entschieden, dass die Erben nur dann eine Anspruch auf Auszahlung der Abfindung aus einem Arbeitsverhältnis haben, wenn der Arbeitnehmer nach der Kündigungsfrist verstirbt.
Im vorliegenden Fall hatten sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindungssumme in Höhe von 30.000 Euro geeinigt, die nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig werden sollte. Der Arbeitnehmer verstarb vor Ablauf der Kündigungsfrist. Die Erben, in diesem Fall die Eltern, haben die Abfindungssumme nicht erhalten.

 

nach oben